Der bislang gültige Steuerbonus wird zum 1. Januar 2009 auf 20 Prozent von 6000 Euro (= 1200 Euro) verdoppelt
Steuerbonus für Handwerksleistungen § 35 a Abs. 2 S. 2 E
Max. 1200 EURO im Jahr (20% von 6.000 EURO)
bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen
im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers (selbstgenutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)
Voraussetzungen für Erhalt des Steuerbonus:
Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
Arbeitskosten sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen. Hinweis: Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt und sollte deshalb einzeln ausgewiesen werden. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht begünstigt.
Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen. (Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstituts, d.h. Überweisung oder Kontoauszug).
Leistungen und Zahlungen müssen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sein.
Wie hoch ist der Steuerbonus?
20 Prozent von max. 6.000 Euro der Erhaltungs-/Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. max. 1200 Euro.
Es handelt sich um eine max. Jahresförderung pro Haushalt.
Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten gewährt.
Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist additiv zum Steuerbonus für allgemeine sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35 a Abs. 2 S. 1EStG (Beispiel: Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen). Dieser Steuerbonus beträgt ebenfalls max. 1200 Euro im Jahr.
Beispiel:
Malerarbeiten (nur Arbeitskosten)
4.700,00
19% MwSt. Anteil Malerarbeiten
893,00
Abzugsfähige Kosten
5.593,00
Steuerermäßigung 20%
1.118,60
Direkt von der Steuerschuld abziehbar
1.118,60
Wann gibt es den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann im Nachhinein mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet (in 2010 für das Jahr 2009).